Ihr Spezialist für § 6b EStG Reinvestitionen
Mit der Abwicklung eines Verkaufs von Flächen, Gebäuden oder ganzen Betrieben kann es im Betriebsvermögen zur Aufdeckung von stillen Reserven kommen. Diese bilanziellen Gewinne unterliegen der Steuerpflicht.
Der Gesetzgeber hat jedoch Möglichkeiten eingeräumt, Reinvestitionen steuerbegünstigt zu tätigen. Der Veräußerungsgewinn kann dabei auf ein anderes Wirtschaftsgut übertragen werden.
Eine Möglichkeit hierfür ist der Kauf von anderen landwirtschaftlichen Flächen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern bei der Suche.
Manchmal finden sich jedoch keine geeigneten Flächen oder ein Kauf ist nicht sinnvoll oder gewollt.
In diesen Fällen ist eine Reinvestition im Rahmen einer Beteiligung an einem sogenannten §6b-Fonds möglich. Diese ermöglichen über eine Investition in gewerblich geprägte Immobilienfonds, die Steuer vorübergehend zu vermeiden und dabei langfristige Erträge zu erzielen.
Ein weiterer Vorteil dieser 6b-Fonds ist, dass diese meist mit einem Anteil an Fremdfinanzierung arbeiten. Dadurch entsteht eine Hebelwirkung, die die Investitionssumme der Anleger deutlich reduziert. Dies schont Ihre Liquidität, die Sie so anderweitig einsetzen können.
Wir stehen in engem Kontakt zu den relevanten Anbietern und stellen Ihnen und Ihrem Steuerberater gern interessante Angebote vor.
Wir arbeiten diskret, individuell und professionell.